Mitgliedschaft

Grundsätzliches

Die Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung ist freiwillig.
Die Mitgliedschaft in einer Innung kostet Geld.
Jeder Betrieb wird sich überlegen, ob ein Beitritt lohnt.

 

Wer kann Mitglied werden ?

Jede in die Handwerksrolle eingetragene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die im Bezirk der Bauinnung ein Handwerk ausübt, für das die Innung zuständig ist.
Jede Gesellschaft wie beschrieben, die im Bezirk der Bauinnung ein fachlich oder wirtschaftlich nahestehendes Gewerbe ausübt.
Ausserdem regelt die Satzung noch die Gastmitgliedschaft und die Ehrenmitgliedschaft für besondere Fälle.

 

Wie man Mitglied wird

Wer der Innung beitreten will, muss satzungsgemäß einen schriftlichen Antrag stellen. Über diesen Aufnahmeantag entscheidet die Vorstandschaft spätestens innerhalb von 8 Wochen.
Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download bereit. Er kann aber auch postalisch, telefonisch oder per e-mail angefordert werden.

 

Kosten der Mitgliedschaft

GRUNDBEITRAG pro Jahr derzeit : € 800,00
LOHNSUMMENBEITRAG : 2,5 Promille der Jahresbruttolohn- und gehaltssumme.

 

BERECHNUNGSBEISPIEL :
Jahresbruttolohn- und gehaltssumme : € 250.000,00 ( Entspricht ca. 10 Mitarbeitern )
Lohnsummenbeitrag 2,5 Promille: 625,00 €
Grundbeitrag: 800,00 €
Gesamtjahresbeitrag: 1.425,00 €

Mitglied Strassenbauerinnung