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Mitgliedschaft

Grundsätzliches

Wer kann Mitglied werden ?

Jede in die Handwerksrolle eingetragene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die im Bezirk der Bauinnung ein Handwerk ausübt, für das die Innung zuständig ist.
Jede Gesellschaft wie beschrieben, die im Bezirk der Bauinnung ein fachlich oder wirtschaftlich nahestehendes Gewerbe ausübt.
Ausserdem regelt die Satzung noch die Gastmitgliedschaft und die Ehrenmitgliedschaft für besondere Fälle.

Wie man Mitglied wird

Wer der Innung beitreten will, muss satzungsgemäß einen schriftlichen Antrag stellen. Über diesen Aufnahmeantag entscheidet die Vorstandschaft spätestens innerhalb von 8 Wochen.
Den Antrag stellen wir Ihnen hier in Kürze zum Download bereit. Er kann auch postalisch, telefonisch oder per e-mail angefordert werden.

Kosten der Mitgliedschaft

GRUNDBEITRAG pro Jahr derzeit : € 500,00
Der Beitrag UMLAGE CADENBERGE : € 300,00
LOHNSUMMENBEITRAG : 2,5 Promille der Jahresbruttolohn- und gehaltssumme.

BERECHNUNGSBEISPIEL :
Jahresbruttolohn- und gehaltssumme : € 250.000,00 ( Entspricht ca. 10 Mitarbeitern )

Lohnsummenbeitrag 2,5 Promille:  625,00 € 
Grundbeitrag:  500,00 € 
Umlage Cadenberge:  300,00 € 
Gesamtjahresbeitrag:  1.325,00 € 
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